Sicher Rechtssicher
Gesetzliche Grundlagen der Wartung und Instandhaltung automatischer Lager- und Fördertechnik

Wartung und Instandhaltung: der rechtliche Hintergrund

Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere und intakte Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen – das gilt auch für automatische Logistikanlagen. Die sachgerechte Instandhaltung von Lager- und Fördertechnik ist damit gesetzlich bindend: Kommt es aufgrund unzureichender Wartung und Prüfung zu Unfällen im Lager, haftet der Betreiber.

Sachgerechte Instandhaltung – individuelle Verantwortung
Nur in wenigen Fällen existieren allgemeinverbindliche Regeln, die festlegen, welche konkreten Maßnahmen in welchen zeitlichen Abständen zu erfolgen haben.Mit anderen Worten – das Ziel ist klar, nicht aber der Weg dorthin. Der ist vom Betreiber selbstständig zu definieren: So fordert die Unfallsverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 Unternehmen dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Auf dieser Basis sind Prüf- und Wartungsintervalle für viele Komponenten des Lagers eigenverantwortlich festzulegen. Drei verschiedene Aspekte sind hierbei relevant:

1. die Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung
2. unterstützende Richtlinien, wie DIN-Normen und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV ehem. BGV)
3. der Zustand der Lager- und Fördertechnik  und die individuellen Anforderungen an die Anlagenverfügbarkeit

Instandhaltung im Lager Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz und das Produktsicherheitsgesetz, haben Weisungscharakter. Die DIN-Normen und die DGUV dienen dem Betreiber als Empfehlung, mit welchen Maßnahmen rechtliche Vorgaben umzusetzen sind.

Wartung und Instandhaltung:
der rechtliche Hintergrund

Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere und intakte Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen – das gilt auch für automatische Logistikanlagen. Die sachgerechte Instandhaltung von Lager- und Fördertechnik ist damit gesetzlich bindend: Kommt es aufgrund unzureichender Wartung und Prüfung zu Unfällen im Lager, haftet der Betreiber.

Sachgerechte Instandhaltung – individuelle Verantwortung
Nur in wenigen Fällen existieren allgemeinverbindliche Regeln, die festlegen, welche konkreten Maßnahmen in welchen zeitlichen Abständen zu erfolgen haben.

Mit anderen Worten – das Ziel ist klar, nicht aber der Weg dorthin. Der ist vom Betreiber selbstständig zu definieren: So fordert die Unfallsverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 Unternehmen dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Auf dieser Basis sind Prüf- und Wartungsintervalle für viele Komponenten des Lagers eigenverantwortlich festzulegen. Drei verschiedene Aspekte sind hierbei relevant:
1. die Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung
2. unterstützende Richtlinien, wie DIN-Normen und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV ehem. BGV)
3. der Zustand der Lager- und Fördertechnik und die individuellen Anforderungen an die Anlagenverfügbarkeit

Instandhaltung im Lager
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz und das Produktsicherheitsgesetz, haben Weisungscharakter. Die DIN-Normen und die DGUV dienen dem Betreiber als Empfehlung, mit welchen Maßnahmen rechtliche Vorgaben umzusetzen sind.

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Richtlinien und Normen – Basis für jeden Wartungsplan

Alle Prüfungen sind von einer befähigten bzw. sachkundigen Person durchzuführen, die über die entsprechenden
Schulungen und Zertifikate verfügt.

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Mit TELOGS von der Theorie zum Instandhaltungskonzept
Als Instandhaltungsdienstleister sind wir nicht nur bezüglich rechtlicher Fragen auf dem aktuellen Stand, sondern besitzen auch umfassendes Know-how und fundierte Praxiserfahrung in Bezug auf die Wartung und Instandhaltung automatischer Lager- und Fördertechnik. Darauf aufbauend entwickeln wir für Ihre Anlage ein individuelles Wartungskonzept, mit dem Sie den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir sowohl herstellertypische Schwachstellen als auch Ihre individuellen Anforderungen sowie die Betriebszeiten der Anlage.

Die Lösung für Sie: ausgezeichneter Instandhaltungsservice
Durch die kontinuierliche Weiterbildung unserer Fachkräfte stellen wir sicher, dass die Lager- und Fördertechnik unserer Kunden immer nach dem aktuellsten Stand der Technik gewartet und instand gehalten wird. Unsere Mitarbeiterbesitzen unter anderem die folgenden Qualifikationen:

• Befähigung zur Prüfung von Regalbediengeräten nach DIN EN 528 (TÜV)

• Sachkunde bei der Prüfung von Kranseilen sowie in den Bereichen Movidrive, Getriebe, Brems- systeme, Hydraulikhubtische, Hebebühnen und Palettenübergabestationen

• Befähigung zur Prüfung von Regalanlagen und zur Durchführung der Regalinspektion nach DIN EN 15635

• Sachkunde bei der Nutzung und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSAgA) nach DGUV Grundsatz 312-906

• Sachkunde bei der Nutzung von Thermografie zur (Fehler-) Diagnostik

• Autorisierung zur Durchführung der CE-Kennzeichnung

Ihr TELOGS-Experten-Team für die DGUV Vorschrift 3

DGUV-team-telogs-intralogistik-giessen

Das Service-Team „Elektro- und Steuerungstechnik“ mit Marty Kamphausen (Teamleiter), Sascha Magel und Herr Alexander Wilberger, ist neben anderen elektrischen Aufgaben spezialisiert auf die Prüfung der DGUV Vorschrift 3.

Pressekontakt:

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Sascha Troge
Key-Account-Manager
TELOGS GmbH
Im Ostpark 25
35435 Wettenberg

Tel.: +49 641-944649-78
Fax: +49 641-944649-20
Mail: s.troge@telogs.de

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Mail: s.troge@telogs.de

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